Privates Baurecht
Unsere Tätigkeit umfasst über die Bearbeitung baurechtlicher Einzelfragen hinaus die auf den jeweiligen Mandanten abgestimmte Konzeption kompletter Vertragswerke, z. B. Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, Subunternehmerverträge und ARGE-Verträge. Unsere forensische Tätigkeit umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Werklohn-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Wir beraten Sie weiter bei der Durchsetzung und Abwehr von Sicherungsmöglichkeiten von Bauforderungen nach dem Bauhandwerkersicherungsgesetz (§ 648 a BGB bzw. bei Sicherheiten nach § 17 VOB/B). Schließlich umfasst unsere Tätigkeit die baubegleitende Rechtsberatung für Auftraggeber oder Auftrag-nehmer bei Bauvorhaben jeder Größenordnung in den Phasen der Entwicklung, Planung und Ausführung.