Architektenrecht
Unsere Tätigkeit umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure sowie die Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, auch in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung.
Wir beraten weiter bei der Gestaltung von Architekten- und Planerverträgen sowie bei der Durchführung von Architektenwettbewerben und im Vergabeverfahren. Schließlich beraten wir im Bereich des Urheberrechts des Architekten.